Schulden- und Budgetberatung

Das Angebot der Schuldenberatungsstelle richtet sich an Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sowie an in Liechtenstein wohnhafte natürliche Personen, die überschuldet sind.

Beratungsgespräche

Im Rahmen von Beratungsgesprächen verschafft sich die Schuldenberatungsstelle einen Überblick über die Gesamtsituation des Klienten. Das bedeutet, es werden die Einnahmen und Ausgaben ermittelt, die Schulden und das Vermögen aufgelistet und die Lebenssituation erfasst. Die Ursachen der Überschuldung werden eruiert.
Mögliche Lösungen werden aufgezeigt und erklärt, mit dem Ziel einer anhaltenden Sanierung der finanziellen Situation. Der Klient wird darüber informiert, welche Konsequenzen mit der jeweiligen Lösungsvariante verbunden sind.

Erarbeitung von individuellen Lösungen

Mit den Gläubigern werden Verhandlungen aufgenommen, um die Möglichkeit einer Ratenzahlung, einer Stundung oder eines Teilverzichts abzuklären und gegebenenfalls die Modalitäten einer Rückzahlung zu vereinbaren. Die Zuständigkeiten sowie Fristen und Termine werden festgelegt, eine Einnahmen- und Ausgabenplanung wird erstellt, etc.
Allenfalls werden erste Vorbereitungen für die Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens getroffen.

Unterstützung und Beratung im Schuldenregulierungsverfahren

Die Schuldenberatungsstelle leistet Hilfe bei der Ausarbeitung von Anträgen und des Vermögensverzeichnisses im Zusammenhang mit der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens (aussergerichtlich oder in Vorbereitung auf das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren). Darüber hinaus begleitet, unterstützt und berät die Schuldenberatungsstelle den Klienten im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens.
Die Tätigkeit des Treuhänders im Abschöpfungsverfahren zählt nicht zu den Aufgaben der Schuldenberatungsstelle.